Kein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung einer Abfindung
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2022, Az. 6 Sa 903/21 Hintergrund: Das LAG Hamm hatte über die ungewöhnliche Frage zu entscheiden, ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Rückzahlung einer an den Arbeitnehmer geleisteten Abfindung in Höhe von € 265.000,00 hat. Sachverhalt: Der Beklagte war seit dem 14.01.2008 bei der Klägerin, einer Stadt, angestellt. Sein Bruttomonatsgehalt belief sich auf etwa € 3.700,00. Die Klägerin erfuhr von Dritten, dass der Beklagte bereit sei, gegen eine Abfindung das … Mehr