Kein Schadenersatzanspruches bei einer Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO
LArbG Nürnberg Urteil vom 25.01.2023 – 4 Sa 201 22 Bis zuletzt stritten die Parteien in diesem Verfahren um den Anspruch der Klägerin auf einen immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen einer Verletzung der Datenauskunftspflicht gemäß Art. 15 DSGVO durch die Beklagte. Auskunftsverlangen Nach gescheiterten Gesprächen über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses der Parteien, machte die Klägerin einen Anspruch auf Datenauskunft gem. Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO geltend, der von der … Mehr