VERWALTERNACHWEIS IN CORONA-ZEITEN – FRISTEN IM COVID-19-GESETZ VERLÄNGERT
Aufgrund der Corona-Pandemie fand in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften im Jahr 2020 und auch in diesem Jahr keine Eigentümerversammlung statt, so dass es auch keine weitere Verwalterbestellung gab, obwohl ein neuer Verwalter hätte bestellt oder die Bestellung eines bereits im Amt befindlichen Verwalters hätte verlängert werden müssen. Dies könnte grundsätzlich im Zuge der Abwicklung eines Wohnungseigentumskaufvertrages zu Problemen führen. So ist dem Grundbuchamt für den Fall, dass die Wohnungseigentümer gem. § 12 WEG vereinbart haben, dass ein … Mehr