Parship-Gerichtsurteil: Teilweise Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung – Neue Entwicklungen und Ausblick
Die BGH-Rechtsprechung zu klassischen Partnerschaftsvermittlungsverträgen sieht gemäß § 627 BGB eine fristlose Kündigung vor. Dies begründet sich damit, dass solche Dienste als Dienste höherer Art gelten, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden. Der BGH betont, dass Kunden in diesem Bereich besonders sensibel sind, da sie „Auskünfte über ihre eigene Person und die des gewünschten Partners geben“. Die Anwendbarkeit von § 627 BGB auf Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge bleibt jedoch in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt. Die Entscheidung des OLG … Mehr