Landessozialgericht entscheidet: Praxis der DAK rechtswidig. Alle Pflegeheimbewohner, die Hilfe zur Pflege beziehen profitieren von der reduzierten Zuzahlung
In unserem Blog hatten wir bereits mehrfach über die Praxis der DAK berichtet, die Zuzahlungsbefreiung nicht auf 1 Prozent der jährlichen Regelbedarfsstufe 1 zu reduzieren, wenn Pflegeheimbewohner über so viel eigenes Einkommen verfügen, dass sie zwar Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erhalten, den darin enthaltenen Bedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt aber selbst decken können. Das Sozialgericht hatte dies in mehreren Entscheidung als rechtswidrig erachtet und die DAK verpflichtet, auch in diesen Fällen die Zuzahlung … Mehr