BGH: Mord im Kölner „No Name“ aus 2015 muss neu verhandelt werden
Das strafverteidiger.team hat das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Dezember 2020 (321 Ks 12/19) durch den Bundesgerichtshof (BGH) aufheben lassen (BGH, Beschluss vom 15. März 2022 – 2 StR 302/21): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=130778&pos=4&anz=862&Blank=1.pdf Die Sache muss in Köln vollständig neu verhandelt werden. Gegenstand und Ablauf des Verfahrens Das Landgericht Köln hatte den von Kölner Kollegen verteidigten Mandanten wegen „Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur … Mehr