Der Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz im Datenschutz (DSGVO)
Durch die Datenschutz-Grundverordnung werden in der EU personenbezogene Daten geschützt und deren Verarbeitung reglementiert. Jeder Betroffene kann nicht nur einen Anspruch auf Auskunft darüber, in welcher Art und Weise seine Daten verarbeitet worden sind, sondern auch einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Der Auskunftsanspruch ist in Art. 15 DSGVO, der Schadensersatzanspruch in Art. 82 DSGVO geregelt. Da es sich bei der DSGVO um ein noch sehr junges „Gesetz“ handelt, sind noch viele rechtliche Fragen nicht … Mehr