Schweigeklausel vs. Meinungsfreiheit: LG Berlin kippt „Total-Stillschweigen“ im Filmvertrag
Was passiert, wenn ein Filmprojekt eskaliert – und eine Beteiligte darüber öffentlich spricht? Darf ein Vertrag das verhindern? Das LG Berlin II (Urteil vom 24.02.2026 – 27 O 42/26 eV) gibt darauf eine klare Antwort: Nicht jede Verschwiegenheitsklausel hält einer rechtlichen Prüfung stand. Und: Die Meinungsfreiheit wiegt schwer – auch im Vertragsverhältnis. Quelle