Netzausbau: Neue Vorschriften für das energiewirtschaftsrechtliche Planfeststellungsverfahren zum 02. April 2026 in Kraft getreten
Mandanteninformation 07/2026 Das zu Beginn des Monats in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2026, Nr. 84) führt zu einigen Neuerungen auch im Planfeststellungsverfahrensrecht für den Stromnetzausbau. Mit der Novelle des § 43a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) treibt der Gesetzgeber die Verschlankung und Digitalisierung des energiewirtschaftsrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wie zugleich die Vereinheitlichung des Fachplanungsrechts in den verschiedenen Infrastruktursektoren voran. Gesetzgebungstechnisch … Mehr