Urlaub bewilligt – aber stattdessen gestreikt: Kein Urlaubsentgelt trotz Genehmigung
Wer während des bereits genehmigten Urlaubs an einem rechtmäßigen Streik teilnimmt, kann für diesen Zeitraum leer ausgehen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen stellt mit seinem Urteil vom 29. Januar 2026 (4 SLa 290/24) klar, dass der Streik die Urlaubsfreistellung verdrängt – mit spürbaren Folgen für Urlaubsentgelt und Urlaubsverfall. Die Entscheidung ist besonders relevant für Arbeitgeber in länger andauernden Arbeitskampfphasen. The post Urlaub bewilligt – aber stattdessen gestreikt: Kein Urlaubsentgelt trotz Genehmigung appeared first on Ogletree Deakins.