Iranisches Abstammungsrecht in Deutschland: Wann ist die Vaterschaftsvermutung widerlegt?
Die gesetzliche Vaterschaftsvermutung nach Art. 1158 des iranischen Zivilgesetzbuches greift nicht, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten im Empfängniszeitraum aufgehoben war und keine Möglichkeit zum Geschlechtsverkehr bestand. Anwendbares Recht: Das Deutsch-Iranische Niederlassungsübereinkommen Sind Mutter, Kind und der frühere Ehemann ausschließlich iranische Staatsangehörige und wurde ihnen die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt, bestimmt sich die Abstammung des Kindes …