Personalgestellung i.S.d. § 4 Abs. 3 TVöD fällt nicht unter die Leiharbeitsrichtlinie
EuGH, Urteil vom 22.6.2023, C 427/21 Die Leiharbeitsrichtlinie gilt nicht für Dauerarbeitsverhältnisse. Arbeiten Beschäftigte somit aufgrund Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD bei einem Dritten, liegt keine Leiharbeit vor. Der Fall Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus in der Rechtsform der GmbH, welcher einziger Gesellschafter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Seit April 2000 ist der Kläger dort beschäftigt. Es findet der TVöD Anwendung. Im Juni 2018 gliederte die Beklagte die Bereiche „Poststelle“, „Archiv“ … Mehr