Bei einem Insolvenzantrag des Finanzamts kann man nichts machen. Doch!
Immer wieder stellen Finanzbehörden Insolvenzanträge gegen säumige Steuerschuldner. Das dürfen sie auch. Aber eben nicht immer.Die Entscheidung, den Weg der Gesamtvollstreckung zu gehen, ist nämlich eine Ermessenentscheidung. In einem aktuellen Fall hat das Finanzamt eine Forderung gepfändet, die werthaltig ist, wenn man bedenkt, dass das Landgericht und das zuständige Oberlandesgericht den Anspruch für in jeder Hinsicht begründet ansehen. Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung mit einstimmigem Beschluss nach § 522 ZPO gefällt. Damit kann die Vollstreckung … Mehr