Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Betriebsverfassungsrecht
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 22. Juli 2021 verkündet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Menschenrechtslage und der Schutz von Umweltbelangen. Auch wenn das Gesetz erst am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, müssen betroffene Unternehmen bereits jetzt vorbereitende Organisationsmaßnahmen treffen, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Zu diesen vorbereitenden Maßnahmen gehört auch der Abschluss etwaiger Betriebsvereinbarungen. Anwendungsbereich Das LkSG tritt in drei Stufen in Kraft: Bereits jetzt gelten Regelungen über vorbereitende Organisationsmaßnahmen und … Mehr