Asylantrag unzulässig: Kroatien bleibt Dublin-Zielstaat: kein Schutz vor Überstellung
Überstellungen nach Kroatien im Rahmen des Dublin-Verfahrens sind rechtmäßig, da weder für nicht-vulnerable noch für vulnerable Dublin-Rückkehrer systemische Mängel im kroatischen Asylsystem oder den dortigen Aufnahmebedingungen festgestellt werden können, die eine Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK begründen würden. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 lit. a AsylG ist ein Asylantrag unzulässig, wenn ein anderer Staat nach Maßgabe der …