Vertragsstrafe in AGB: Wirksamkeit, Angemessenheit und Gestaltung
Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören zu den am häufigsten verwendeten – und gleichzeitig am häufigsten unwirksamen – Klauseln im deutschen Vertragsrecht. Die Vertragsstrafe nach § 339 BGB ist eine vertraglich vereinbarte Geldzahlungspflicht, die bei schuldhafter Verletzung einer Vertragspflicht greift, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist. In der Praxis finden sich solche Klauseln überall: in Bauverträgen zur Sicherung von Lieferfristen, in Arbeitsverträgen bei Nichterscheinen oder unberechtigter Kündigung, in Liefer- und Dienstleistungsverträgen sowie in Online-AGB … Mehr