DSGVO-Verstoß als Kündigungsgrund: Aktuelle Rechtsprechung und Haftungsrisiken für Führungskräfte
Die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private Accounts kann Vorstände und Geschäftsführer den Job kosten – fristlos und ohne vorherige Abmahnung. Das OLG München hat mit seinem Urteil vom 31.07.2024 (Az. 7 U 351/23 e) eine Zäsur markiert: DSGVO-Verstöße durch Organmitglieder werden als Verletzung der aktienrechtlichen Legalitätspflicht gewertet und rechtfertigen die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses. Parallel verschärft sich die persönliche Haftungslage für Führungskräfte durch die BGH-Tendenz zur Bejahung des Bußgeldregresses und die EuGH-Rechtsprechung zum Schadensersatz nach … Mehr