Vermögensarrest braucht Sicherungsbedürfnis
Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung vom 12.06.2025 -3 Ws 184/25- darauf hingewiesen, dass auch nach dem neuen Einziehungsrecht für einen strafrechtlichen Vermögensarrest ein Sicherungsbedürfnis erforderlich ist. Der Arrest kann im Strafverfahren also nur angeordnet werden, wenn zu besorgen ist, dass ohne ihn die Vollstreckung eines Einziehungsanspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert würde. In dem entschiedenen Fall hatte der Beschuldigte über 12 Jahre Kenntnis von einem laufenden Ermittlungsverfahren und in dieser Zeit keine Anhaltspunkte geliefert, … Mehr