Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage einer Seminarteilnahmebescheinigung
Wer nach Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar die gesetzte Frist zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung verstreichen lässt, ohne die Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig und proaktiv zu informieren, hat die Fristversäumnis selbst zu vertreten – mit der Folge, dass ein Fahrerlaubnisentzug rechtmäßig ist. Nach § 4 Abs. 7 Satz 1 StVG hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn der Inhaber der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht fristgerecht …