5 Euro veruntreut – fristlose Kündigung gerechtfertigt!
Bereits die Veruntreuung eines geringfügigen Geldbetrages am Arbeitsplatz kann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Bei Arbeitnehmern in vertrauensensiblen Positionen genügt bereits ein einmaliges Eigentumsdelikt, um das Vertrauensverhältnis dauerhaft zu zerstören. Die fristlose Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts am Arbeitsplatz setzt nicht voraus, dass der veruntreute Betrag eine bestimmte Höhe erreicht. Entscheidend ist allein die Verletzung …