Sonderinformation: Auskömmlichkeit im Vergaberecht. Das OLG Frankfurt schärft die Maßstäbe
Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 22.01.2026 (11 Verg 6/25) die Preisprüfung bei unauskömmlichen Angeboten präzisiert. Die Kernaussagen stellen wir Ihnen hier im Überblick zusammen: Grundprinzip: Niedrige Preise sind nicht per se im öffentlichen Interesse. Sie bergen das Risiko mangelhafter Ausführung und unkontrollierbarer Folgekosten. Das Ziel ist das wirtschaftlichste, nicht das billigste Angebot. Deshalb sind Vergabestellen bei auffälligen Preisunterschieden zur Preisprüfung verpflichtet. Aufgreifschwelle: Regelmäßig ist eine Preisprüfung nach § 60 Abs. 1 VgV … Mehr