Anwendung des Gesellschafterdarlehensrechts auf Gesellschafter der Komplementär-GmbH
Anmerkung zum BGH-Urteil vom 06.11.2024 – IX ZR 216/22: Relevanz für GmbH-Geschäftsführer i.S. Gesellschafterdarlehen Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06. November 2024 hat weitreichende Implikationen für Geschäftsführer von GmbHs und deren Beteiligungsstrukturen. Im Fokus steht die Anwendung des Rechts zum Gesellschafterdarlehen gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 Insolvenzordnung (InsO) auf den Gesellschafter einer Komplementär-GmbH, die selbst an einer GmbH & Co. KG beteiligt ist. Dieses Urteil betont die … Mehr