Sylter Testament: Das Erbe geht an die Kinder
Vielen Menschen ist das Berliner Testament ein Begriff. Wer verheiratet ist und gemeinsame Kinder hat, wird spätestens bei der Nachfolgeplanung mit dieser Gestaltungsmöglichkeit konfrontiert. Gegenstand des Berliner Testaments ist, dass das Vermögen des Erstversterbenden an den überlebenden Ehepartner gehen soll. Stirbt auch dieser, geht das Vermögen an die Kinder. Die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehepartners und seine einfache und flexible Gestaltung machen das Berliner Testament wohl zur beliebtesten Form der letztwilligen Verfügungen unter verheirateten Paaren. … Mehr