Technische Störung beim beA-Versand
Grundlagen der Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO § 130d ZPO sieht vor, dass in dem Fall, in dem „aus technischen Gründen“ vorübergehend die Einreichung eines Schriftsatzes über das beA nicht möglich ist, die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften (also via Fax oder Gerichtsbriefkasten) zulässig bleibt. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung glaubhaft zu machen. „Technische“ Gründe Solche „technischen Gründe“ sind jedoch nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen Einrichtungen (beim Gericht oder … Mehr