Keine #Aufklärung zu #Behandlungsalternativen – 4.000 Euro #Schmerzensgeld 💶 #shorts
Dein Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, dich über alle Behandlungsalternativen zu informieren, die für deine Therapie in Frage kommen können! Im Fall unseres Mandanten blieb diese Aufklärung leider aus und er entschied sich, ohne es besser zu wissen, für eine Operation, welche er im Nachhinein, mit Aufklärung, nicht zugestimmt hätte. Wir haben für unseren Mandanten gekämpft und konnten allein aufgrund dieses Aufklärungsdefizits 4.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Wurdest du von deinem Arzt auch schon mal nicht … Mehr