Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis: Pauschale Vertragsklauseln halten der AGB-Kontrolle nicht stand
Viele Arbeitsverträge enthalten Regelungen, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung von der Arbeit freizustellen. Das BAG hat nun klargestellt, dass solche Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht standhalten, wenn sie dem Arbeitgeber eine voraussetzungslose Freistellungsbefugnis einräumen (BAG, Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25). Für Arbeitgeber hat diese Entscheidung unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung ihrer Vertragsmuster. Der Fall Ein Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst war seit Anfang … Mehr