Die Subsidiärhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung – Risiken erkennen und gezielt minimieren
Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein unverzichtbares Instrument flexibler Personalplanung. Sie birgt jedoch ein erhebliches finanzielles Risiko: die Subsidiärhaftung des Entleihers für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge. Was ist das überhaupt und kann man sich davor schützen? Subsidiärhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung – was ist das überhaupt? In der Arbeitnehmerüberlassung besteht eine „gespaltene Arbeitgeberstellung“: Der Verleiher ist Vertragsarbeitgeber der Zeitarbeitnehmer und damit insbesondere zur Zahlung der Vergütung sowie zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet. Der Entleiher hingegen setzt die Arbeitskraft ein. Führt … Mehr