Eingriffe in Versorgungszusagen leicht gemacht – oder doch nicht?
Zusagen auf Leistungen betrieblicher Altersversorgung sind auf sehr lange Laufzeiten angelegt und gesetzlich stark vor einseitiger Änderung oder Beseitigung durch Arbeitgeber geschützt. Die Rechtsprechung tendierte jüngst dazu, Arbeitgebern einen größeren Spielraum bei der Umgestaltung von Versorgungssystemen zu gewähren. Ein bisher kaum beachtetes Urteil des BAG vom 13. Oktober 2016 (3 AZR 439/15) schafft weitere Optionen. Dies wurde vom LAG Frankfurt am Main (Urteil vom 2. August 2017, 6 Sa 257/14) zuletzt bekräftigt. Zankapfel: Versicherungsmathematische Abschläge Im … Mehr