Unfallversichert, auch beim Probearbeiten
Der Probearbeitstag mag dem Unternehmen wie dem Arbeitssuchenden dazu dienen, sich näher vorzustellen und etwaige neue Tätigkeiten kennenzulernen. Doch was, wenn sich der Probearbeitende ausgerechnet dabei verletzt? Zählt das als Arbeitsunfall? Zahlt die Versicherung? – Die Antwort lautet: „Ja, die gesetzliche Versicherung muss zahlen!“, das hat das BSG kürzlich entschieden. Doch ein Arbeitsunfall! Das BSG hat am 20.08.2019 (Az. B 2 U 1/18 R) den Fall eines Mannes abgeurteilt, der bei seinem Probearbeitstag vom Müllabfuhrwagen … Mehr