Zweiter Frühling für Spätehenklauseln? Die Parris-Entscheidung des EuGH
Nachdem das BAG im Jahr 2015 altersabhängige Spätehenklauseln in Versorgungszusagen wegen Altersdiskriminierung für unzulässig erklärt hatte, war der EuGH jüngst deutlich großzügiger. In seiner Parris-Entscheidung vermochte er in einer an das 60. Lebensjahr anknüpfenden Spätehenklausel keine Diskriminierung wegen des Alters zu erkennen. Was bedeutet diese Entscheidung für die Wirksamkeit von altersabhängigen Spätehenklauseln nach deutschem Recht? Hinterbliebenenversorgung als Teil der betrieblichen Altersversorgung Betriebliche Versorgungssysteme sehen neben einer Alters- und Invaliditätsversorgung häufig auch sogenannte Hinterbliebenenleistungen vor. Eine … Mehr