BGH v. 26.01.2021: Anfechtung GmbH-Beschlüsse, Einziehung, Gesellschafterliste, Abberufung Geschäftsführer, Kündigung
Die Entscheidung befasst sich mit der Wirksamkeit von Beschlussfassung im klassischen Streit-Triangel: Der Kläger wehrte sich mit Anfechtung gegen seine Abberufung als Geschäftsführer, die Einziehung seiner Anteile und die Kündigung des GF-Dienstvertrags u.a. vom 10.10.2014. Die beiden „verbliebenen Gesellschafter“ und Mitgeschäftsführer änderten zeitnah nach Beschlussfassung die Gesellschafterliste durch „Austragung“ des Klägers. Sie bestätigten in späterer Gesellschafterversammlungen u.a. vom 14.03.2016 die durch den Kläger angegriffenen Beschlüsse zur noch einmal. Auch hiergegen wandte sich der Kläger.