06.11.2018, BGH: Haftung bei Ressortaufteilung zwischen GmbH-GF
Der Geschäftsführer, zuständig für den künstlerischen Ressortbereich der GmbH, wird in Anspruch genommen für eine Überschuldung der Gesellschaft. Er wendet die Ressortaufteilung ein und verweist wegen der Haftung auf den kaufmännischen Geschäftsführer, das OLG folgte dem. Nicht so der BGH: Die Insolvenzantragspflicht nach § 64 GmbHG unterliege, wie zahlreiche weitere Pflichten, der Gesamtverantwortung der Geschäftsführer. Der GF müsse zu seiner Entlastung erläutern, was ihn gehindert habe, die Verletzungshandlung zu erkennen, hier die bestehende Insolvenzreife. Denn … Mehr