Ramadan und Arbeitsrecht: Worauf Chefs achten sollten
Beachten Sie: Sie sind als Chefin oder als Chef für das Wohl Ihres Teams zuständig und das bedeutet auch, dass Sie die Ausübung der Religionsfreiheit ermöglichen müssen. Als Arbeitgeber sollten Sie sich deshalb informieren, wer aus Ihrem Team überhaupt fastet. Rechnen Sie damit, dass diese Mitarbeiter:innen im Fastenmonat körperlich weniger belastbar sind und suchen Sie früh das Gespräch: Gibt es die Möglichkeit, dass Mitarbeiter:innen während der Fastenzeit ihre Arbeitszeiten verschieben? Eventuell können Ihre Kolleg:innen nach … Mehr