Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2025, Aktenzeichen 8 GLa 1005/25 Leitsätze: 1.Eine Stellenausschreibung, die den Bewerberkreis auf Arbeitnehmer eingrenzt, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, stellt eine Schlechterbehandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG dar. 2.Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Benachteiligung gem. § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist der Zeitpunkt der Durchführung des Bewerbungsverfahrens, bei dem der befristet beschäftigte Bewerber unberücksichtigt bleibt. 3.Ein … Mehr