„Wir suchen coole Typen“: AGG-konforme Stellenanzeige oder Diskriminierung?
Um im Rennen um geeignete Bewerber zu punkten, versuchen ArbeitgeberInnen sich durch die Formulierung ihrer Stellenanzeigen von der Konkurrenz abzuheben. Hierbei greifen sie beizeiten zu umgangssprachlichen Redewendungen und laufen dabei Gefahr, gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen. Ob eine Alters- oder Geschlechterdiskriminierung bei der Suche nach „coolen Typen“ vorliegt, hatte unlängst das ArbG Koblenz vom 9. Februar 2022 – 7Ca 2291/21 zu entscheiden. Der Fall Die Beklagte, ein Handwerksbetrieb, veröffentlichte eine Stellenanzeige: … Mehr