Vereine und Genossenschaften dürfen Strafen auch außerhalb ihrer Satzung konkretisieren

Viele Vereine sehen in ihren Ordnungen Geldstrafen für Verstöße gegen die Vereinsregelungen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Mitgliederversammlung, fehlende Übernahme von Vereinsdiensten etc.) vor. Solche Strafen sind jedoch nur dann zulässig, wenn sie in der Satzung vorgesehen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun im Falle einer Genossenschaft entscheiden, ob zumindest die genauen rechnerischen Grundlagen zur Ermittlung der konkreten Strafe auch außerhalb der Satzung geregelt werden dürfen. Verbandsstrafe einer Genossenschaft Vereinsstrafen kommen in kleinen Ortsvereinen ebenso … Mehr

Vereine und Genossenschaften dürfen Strafen auch außerhalb ihrer Satzung konkretisieren

Viele Vereine sehen in ihren Ordnungen Geldstrafen für Verstöße gegen die Vereinsregelungen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Mitgliederversammlung, fehlende Übernahme von Vereinsdiensten etc.) vor. Solche Strafen sind jedoch nur dann zulässig, wenn sie in der Satzung vorgesehen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun im Falle einer Genossenschaft entscheiden, ob zumindest die genauen rechnerischen Grundlagen zur Ermittlung der konkreten Strafe auch außerhalb der Satzung geregelt werden dürfen. Verbandsstrafe einer Genossenschaft Vereinsstrafen kommen in kleinen Ortsvereinen ebenso … Mehr

„Drittanstellung“ von Vorstandsmitgliedern – Einfach kann jeder

Bei der Anstellung von Vorstandsmitgliedern sind zwei Rechtsbeziehungen zu unterscheiden: Durch die Bestellung (§ 84 Abs. 1 Satz 1 AktG) entsteht ein organschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen Vorstandsmitglied und Aktiengesellschaft. Hiervon zu trennen ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis (§ 84 Abs. 3 Satz 5 AktG), welches üblicherweise durch einen Dienstvertrag geregelt wird, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Vorstandsmitglieds ausgestaltet („Vorstandsanstellungsvertrag“). Im Regelfall bestehen beide Rechtsbeziehungen zwischen denselben Parteien, d.h. der Vorstandsanstellungsvertrag wird mit der Aktiengesellschaft abgeschlossen, die das … Mehr

Kein Verzicht auf Sozialplanabfindungen durch gerichtlichen Vergleich

Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich – etwa durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder gerichtlichen Vergleichs – über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vereinbaren unter anderem, dass sämtliche Ansprüche ausgeglichen und erledigt sind, so bedeutet dies nicht ohne Weiteres, dass tatsächlich keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn ein Arbeitnehmer vor Abschluss eines Sozialplans, aber in zeitlichem und innerem Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsänderung ausscheidet. Wird anschließend ein Sozialplan abgeschlossen, so kann … Mehr

Versprochen? – Änderung Anpassungsregelung bei Altersversorgung

Der Eingriff des Arbeitgebers in Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zum Nachteil des Arbeitnehmers ist ein „Dauerbrenner“ des Betriebsrentenrechts. Die Motive der Arbeitgeber sind dabei häufig gut nachvollziehbar. Die Belastungen durch Zusagen der betrieblichen Altersversorgung sind regelmäßig ganz erheblich. Oft sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zudem in den „fetten“ Jahren der Unternehmensgeschichte versprochen worden. Der Anpassungsdruck in ökonomisch schwierigen Zeiten ist daher hoch. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind gleichwohl – insbesondere was den Eingriff in laufende Leistungen … Mehr

BFH 06.12.2017: Veräußerungserlös beim Erwerb eigener Anteile

Die GmbH gliederte freie Gewinnrücklagen in eine zweckgebundene Rücklage zum Erwerb eigener Anteile um (96 TEUR). Nachfolgend veräußerte der Alleingesellschafter der GmbH u.a. 50 % seiner Anteile an die GmbH selbst zum Erwerb als eigene Anteile zum Preis von 96 TEUR mit allen Gewinnbezugsrechten für nicht ausgeschüttete Gewinne. Unter Abzug der ursprünglichen Anschaffungskosten (12,5 TEUR – hälftiges Stammkapital) ermittelte das Finanzamt hierauf einen Veräußerungserlös von ca. 84 TEUR.

Kirchliche Dynamik auch nach Betriebsübergang

Das BAG hat mit Urteil vom 23. November 2017 entschieden, dass der Betriebserwerber nach einem Betriebsübergang von einem kirchlichen auf einen weltlichen Arbeitgeber weiterhin an eine in den Arbeitsverträgen enthaltene dynamische Bezugnahmeklausel auf eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden ist. Wird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers im Wege eines Betriebsübergangs von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Teil der weiter geltenden Pflichten … Mehr

Wenn zwei sich streiten … fragt man besser den EuGH: Leiharbeitnehmer und Massenentlassungen

Die Frage, ob und inwieweit Leiharbeitnehmer bei Schwellenwerten zu berücksichtigen sind oder nicht, war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen und ist in weiten Teilen abschließend geklärt. Unklar ist derzeit noch, ob sie bei den Schwellenwerten zur Anzeigepflicht einer Massenentlassung nach § 17 KSchG mitzählen. Jüngst hat das BAG diese Frage dem EuGH vorgelegt (Beschluss vom 16. November 2017 – 2 AZR 90/17 (A), Pressemitteilung Nr. 51/17). Wohin geht die Reise? Der Ausgangsfall Die Beklagte hatte … Mehr

(Keine) „Flucht in die Säumnis“ – Wie verhindert man unnötige Prozessverschleppung?

Nach §§ 278 Abs. 1 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG soll das Gericht in der jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. Dies ist wohl der Grund, weshalb in der Praxis die Verhandlungen vor der Kammer oftmals nicht mit der Stellung der Anträge beginnen. Vielmehr legt das Gericht häufig zunächst seine vorläufige Rechtsauffassung dar und erteilt den Parteien in diesem Zusammenhang Hinweise. Diejenige Partei, die sich … Mehr

Das “Handy” im Straßenverkehr – Digitalisierung und Recht erfordern neue Wortschöpfungen: OLG Hamm entdeckt “Negativfunktion” eines iphone – ein Beitrag zur Digitalisierung in der Welt der Juristen

Dem OLG Hamm ist die Schöpfung des Wortes “Negativfunktion” eines “Handys“, hier eines iphone, zu verdanken (Beschluss OLG Hamm vom 29.12.2016, 1 RBs 170/17- juris). Was hat das OLG zu dieser Wortschöpfung veranlasst? Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss (§ 23 Abs. 1a StVO). Zu der Frage, was denn ein “Benutzen” in diesem Sinne ist, gibt … Mehr