Gleichbehandlung von GmbH-Geschäftsführern: Welche Schutzinstrumente es gibt — und wo sie enden
Wer als Arbeitnehmer bei einer Gehaltsrunde übergangen wird, kann sich auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Das hat das BAG zuletzt mit Urteil vom 26.11.2025 (5 AZR 239/24) bekräftigt. Für GmbH-Geschäftsführer liegt die Sache anders. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für sie nach herrschender Rechtsprechung im Regelfall nicht. Das bedeutet aber nicht, dass ein Geschäftsführer schutzlos gestellt ist. Es existiert ein Nebeneinander aus gesellschaftsrechtlicher Vertragsfreiheit, beschränkt anwendbarem Antidiskriminierungsrecht und steuerlichem Fremdvergleich, das in der Summe einen differenzierten … Mehr