Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Klappe, die 2.
Am 17. April 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen neuen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vorgelegt. Dieser sieht unter anderem eine sogenannte Brückenteilzeit – zeitlich befristete Teilzeit – vor. Die Voraussetzungen dieser Brückenteilzeit und alle weiteren Neuerungen, die der Referentenentwurf vorsieht, lesen Sie hier.