Unterzeichnen von Kündigungen vor Abgabe der Massenentlassungsanzeige zulässig – nicht aber ihre Zustellung!
Neues aus der Practice Group Restructuring Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.06.2019 – 6 AZR 459/18 entschieden, dass die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige auch dann wirksam erstattet werden kann, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Arbeitgeber müssen somit insbesondere […]