Unwirksame Kündigung einer Strahlenschutzbeauftragten – Gendern spielte allerdings keine Rolle!
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg (Az. 1 SLa 18/25 und 1 SLa 19/25) hat zwei Abmahnungen sowie eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten für unwirksam erklärt. Die Arbeitnehmerin hatte sich geweigert, eine von ihr entworfene Strahlenschutzanweisung nach Aufforderung ihrer Vorgesetzten vollständig gegendert abzufassen und an einer Stelle eine Konkretisierung einzuarbeiten. Anders als zunächst zu vermuten, entschied sich die Frage der Unwirksamkeit nicht an der Gendervorgabe, sondern daran, ob die Arbeitnehmerin überhaupt verpflichtet war, die Anweisung anzupassen … Mehr