LAG Nürnberg: Ausschlussklausel, die Mindestlohnansprüche nicht ausschließt, nur „insoweit“ unwirksam
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes zum 1. Januar 2015 ist umstritten, ob arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, die Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich ausschließen, insgesamt als unwirksam zu bewerten sind. Das LAG Nürnberg hat dies für den Fall eines vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes geschlossenen Arbeitsvertrages verneint und geht nur von einer Unwirksamkeit der Ausschlussfrist aus, soweit Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn geltend gemacht werden. Höchstrichterlich geklärt ist diese Frage jedoch noch nicht. Die Revision … Mehr