Unfallflucht auf dem Supermarktparkplatz – Strafverteidigerin Hammer gelingt Einstellung
Die Staatsanwaltschaft Bamberg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB ein. Parallel dazu ermittelte die Polizeiinspektion Bamberg-Land in einem zweiten Verfahren, einem Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren, wegen Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt ein. Hintergrund war ein Vorfall auf dem Parkplatz eines Einzelhandelsgeschäfts. Die Folgen bei einem Verstoß gegen § 142 StGB können weitreichend sein: Neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen … Mehr