Neuregelung zur Sozialversicherungspflicht für Notärztinnen und Notärzte im Rettungsdienst
In letzter Zeit gab es vermehrt Auseinandersetzungen mit den Sozialversicherungsträgern über die Einordnung von Ärzten im Rettungsdienst. Für viele Ärzte sind die Einsätze im Rettungsdienst eine Nebentätigkeit. Sie wurden deshalb häufig als Selbständige behandelt und es wurden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Im Rahmen der Betriebsprüfung werden die Notärzte dann aber häufig als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingestuft. Die […]