Verteidigerin Heeg erreicht Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Vergewaltigung
Im vorliegenden Fall wurde unserer Mandantschaft von der Staatsanwaltschaft Coburg vorgeworfen, gegen den erkennbaren Willen seiner damaligen Partnerin sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Nach Angaben der Anzeigenerstatterin habe sie mit dem Mandanten lediglich ein freundschaftliches Verhältnis gehabt und keine Beziehung geführt. Sie habe, als der Mandant sie anfasste, mehrfach „Nein“ gesagt und geschrien, er solle aufhören. Der Mandant habe dennoch nicht aufgehört. Unser Mandant bestritt den Vorwurf und gab an, es habe sich um einvernehmliche … Mehr