BAG, Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 43/17

Das BAG hatte sich in seiner Entscheidung vom 20.02.2018 – 3 AZR 43/17 mit der Frage zu befassen, ob es eine unzulässige Benachteiligung darstellt, wenn eine Versorgungsordnung Ehegatten von der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung ausschließt, die mehr als 15 Jahre jünger sind als die versorgungsberechtigte Person (sog. Altersabstandsklausel). Was war passiert? Die Klägerin ist die Witwe […]

Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Klappe, die 2.

Am 17. April 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen neuen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vorgelegt. Dieser sieht unter anderem eine sogenannte Brückenteilzeit – zeitlich befristete Teilzeit – vor. Die Voraussetzungen dieser Brückenteilzeit und alle weiteren Neuerungen, die der Referentenentwurf vorsieht, lesen Sie hier.

Falsche Berufsgruppe bei der Massenentlassungsanzeige – alles vorbei?

Die immer stärker durch europarechtliche Vorgaben geprägte Auslegung der Vorschriften über Massenentlassungen (§§ 17 ff. KSchG) stellt Arbeitgeber vor enorme Herausforderungen – insbesondere, da von Arbeitnehmerseite immer häufiger jeder formale Fehler angegriffen wird, um daraus (zumindest) wirtschaftlich vorteilhaftere Konditionen im Rahmen eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess zu erreichen. Wenig hilfreich sind hier die von der Praxis oftmals als Übung in Bürokratie empfundenen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit – so etwa die Angaben zu Zahl und Berufsgruppe … Mehr

Kein gesetzlicher Kündigungsschutz für Geschäftsführer!

Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass (langjährige) Arbeitnehmer zu Geschäftsführern bestellt werden, ohne dass hierfür ein entsprechender Dienstvertrag abgeschlossen wird. Vielmehr werden die Geschäftsführer auf Basis ihrer bisherigen Arbeitsverträge weiterhin tätig. Nach Ausspruch einer Kündigung greifen die Geschäftsführer dann die Wirksamkeit der Kündigung wegen des Fehlens eines Kündigungsgrundes an. Dem ist das BAG mit seiner Entscheidung vom 21.09.2017 (Az.: 2 AZR 865/16) erneut entgegengetreten. Es stellte klar, dass Geschäftsführers keinen Kündigungsschutz genießen, … Mehr

LTO-Podcast #25 mit IStGH-Richter Bertram Schmitt

Im LTO-Podcast erzählt Bertram Schmitt über seine Arbeit am Internationalen Strafgerichtshof und wie er dahin gekommen ist. Er berichtet, wie sich die Arbeit am ICC von der an einem deutschen Gericht unterscheidet, aber auch über die Schwierigkeiten, die die Zusammenarbeit mit Kollegen mit anderem kulturellen, vor allem aber auch beruflichen Hintergrund mit sich bringt

Sind Vorgaben zur Konfession von Bewerbern zulässig?

Der EuGH entschied am 17.4.2018 (C-414/16), dass kirchliche Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen Vorgaben zur Konfession von Bewerbern machen können und diese Vorgaben gerichtlich voll überprüfbar sind. Die konfessionslose Vera Egenberger bewarb sich auf eine vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung, einem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland, ausgeschriebene Stelle als Referentin für das […]

Können GmbH-Geschäftsführer je Kündigungsschutz genießen?

Eine weitgehend im Innenverhältnis beschränkte Geschäftsführertätigkeit neben 98 anderen Geschäftsführern und doch kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Bestellung von 247 Geschäftsführern innerhalb von elf Jahren und doch kein Rechtsmissbrauch? Besteht überhaupt die Möglichkeit für einen Geschäftsführer, sich je auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes zu berufen? Mit diesen Fragen hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in […]

Welcher Arbeitsplatz gefährdet Schwangere? Reformiertes Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber seit 1. Januar 2018 zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit

Seit dem 1. Januar 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für jede im Unternehmen ausgeübte Tätigkeit eine abstrakte Beurteilung etwaiger Gefahren für schwangere und stillende Frauen vorzunehmen, zu dokumentieren und alle Mitarbeiter hierüber zu informieren. Diese Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob der Arbeitgeber überhaupt schwangere oder stillende Frauen beschäftigt. Bei Nichtbeachtung droht ab 1. Januar 2019 ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro je Einzelfall.