Zwangsprostitution Strafe: Was droht nach § 232a StGB?
§ 232a StGB sieht im Grundtatbestand Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Beitrag erklärt die Tatbestandsvarianten, Strafrahmen und Qualifikationsmerkmale sowie die Strafbarkeit von Freiern nach § 232a Abs. 6 StGB.