Der Belegschaftsausschuss – die Alternative zum Betriebsrat
Nur in ca. 35 % der deutschen Betriebe gibt es einen Betriebsrat und nur 45 % der deutschen Arbeitnehmer werden von einem Betriebs- oder Personalrat vertreten. Diese Zahlen überraschen im ersten Moment, ist doch vielen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern nur die Institution des Betriebsrats als kollektive Vertretung der Belegschaft bekannt. Tatsächlich stellt der Betriebsrat (neben der Mitarbeitervertretung in kirchlichen Betrieben) die einzig gesetzlich geregelte Institution einer kollektiven Vertretung der Belegschaft dar. In vielen Betrieben, in denen … Mehr