Leiharbeit und Equal Pay: Tarifvertrag darf geringere Vergütung von Leiharbeitnehmern vorsehen
Im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen, bei denen Leiharbeitnehmer für eine gewisse Dauer an Entleiher zur Erbringung von Arbeitsleistung überlassen und in deren Betrieb weisungsgebunden eingesetzt werden, stellt der sog. „Equal Pay“-Grundsatz eine der wichtigsten Voraussetzungen dar. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmern ein Anspruch auf Vergütung in gleicher Höhe wie die der vergleichbaren Stammbelegschaft des Entleihers zusteht. Dennoch werden Leiharbeitnehmer tariflich in der Regel schlechter bezahlt als die fest angestellten Arbeitnehmer des Entleihers. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) … Mehr