Familienrecht 2022: Kein Recht eines Trans-Mannes auf Bezeichnung als „Eltern“
Eine Frau-zu-Mann-Transsexuelle Person hat keinen Anspruch auf die Bezeichnung „Eltern“ anstatt „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihres Kindes. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 26.01.2022. Der Sachverhalt Der Beteiligte wurde als Frau geboren, empfindet sich aber als „Transmännlichkeit“, so der BGH. Bereits 2007 wurden deshalb seine Vornamen gemäß § 1 Transsexuellengesetz (TSG) in männliche Vornamen geändert. Nachdem der Beteiligte geheiratet hatte, gebar er 2016 ein Kind. Das Standesamt beurkundete die Geburt mit dem Beteiligten … Mehr