Betriebsrat kann keine personelle Mindestbesetzung im Dienstplan erzwingen
Der Betriebsrat hat nach Auffassung des LAG Schleswig-Holstein kein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Vorgabe der personellen Mindestbesetzung. Ein solcher Eingriff in die Personalplanung des Arbeitgebers ist nicht durch § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG gerechtfertigt.