Der „Querulantenwahn“ – Ein Ende des AGG-Hoppings?
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit seiner Entscheidung vom 09. August 2017 (Az. 3 Sa 50/16) die Berufung einer sog. AGG-Hopperin wegen „Querulantenwahns“ als unzulässig zurückgewiesen. Warum sich ein genauer Blick des Arbeitgebers auf das Prozessverhalten eines klagenden Arbeitnehmers/einer klagenden Arbeitnehmerin lohnt, wird an diesem Fall deutlich.